Christoph Hermann Limousinen & Transfer
Christoph Hermann Limousinen & Transfer
Ihr zuverlässiger Partner für Personenbeförderungen
und Ihren Flughafentransfer
aus dem Landkreis Dachau
Geniessen Sie den Unterschied!
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Abschluss des Vertrages
Der Transportvertrag kommt auf schriftliche, mündliche oder fernmündliche Anmeldung des Kunden sowie einer Bestätigung von Christoph Hermann Mietwagenunternehmen zustande.
§2 Vertragsinhalt
Christoph Hermann Mietwagenunternehmen verpflichtet sich den Kunden unversehrt an sein Ziel zu bringen.
Für die Folgen von Verspätungen durch unvorhergesehener Verkehrsdichte, Staus oder höherer Gewalt haftet Christoph Hermann Mietwagenunternehmen nicht. Übergepäck und Sperr Gepäck wird nur nach Voranmeldung befördert. Der Kunde verpflichtet sich, den vereinbarten Fahrpreis nach Fahrtende an den Fahrer zu entrichten.
§3 Fahrpreis
Der Fahrpreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste und bedarf der Bestätigung durch Christoph Hermann Mietwagenunternehmen. Der Fahrpreis ist jeweils nach Beendigung der Fahrt in Bar oder per Kartenzahlung mit PIN-Nummer dem Fahrer zu entrichten.
§4 Umbuchung/Rücktritt
Dem Kunden steht jederzeit ein Rücktrittsrecht vom Transportvertrag zu. Der Rücktritt vom Transportvertrag ist bis 12 Stunden vor Abfahrt ohne Gebühr, danach werden 100% des Gesamt Fahrpreises erhoben.
Dem Kunden bleibt vorbehalten Christoph Hermann Mietwagenunternehmen nachzuweisen, das der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist.
§5 Haftung
Christoph Hermann Mietwagenunternehmen haftet im Rahmen eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Transportleistung. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet Christoph Hermann Mietwagenunternehmen dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht Eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung von Christoph Hermann Mietwagen Unternehmender Höhe nach auf das dreifache des vertraglich vereinbarten Gesamt Fahrpreis. Der Kunde ist verpflichtet uns Beanstandungen der Leistung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§6 Allgemeine Bestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.
§7 Datenschutz
Die Kunden von Christoph Hermann Mietwagenunternehmen erklären sich insoweit mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einverstanden, als dies für interne Verwaltungszwecke erforderlich ist.
Gerichtsstand Dachau
Für Druckfehler wird nicht gehaftet